Ab 2021 können Gesundheits-Apps vom Arzt verschrieben werden

Der Ausbau des digitalen Netzwerks im Gesundheitswesen macht einen großen Schritt nach vorn: Ab dem 01. Januar 2021 gilt in Deutschland das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), welches eine bessere Patientenversorgung durch Digitalisierung und Innovation gewährleisten soll. Neben der Digitalisierung von Impfausweisen, Mutterpässen und Patientenakten sowie der Förderung von Videosprechstunden sollen Gesundheits-Apps künftig vom Arzt verschrieben werden können. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten hierfür.

Welche Apps können verschrieben werden?

Apps, die von den Krankenkassen bezahlt werden, können beispielsweise der Diagnose oder Therapie einer Erkrankung wie beispielsweise der Auswertung von Blutzuckermessungen dienen oder an die Einnahme von Medikamenten und Vorsorgeuntersuchungen erinnern. Einige Anwendungen überwachen den Impfstatus, fungieren als Verlaufstagebuch oder ermöglichen die Vereinbarung von Arztterminen. Andere Apps helfen dabei, gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern, hierunter fallen z.B. Fitnesstracker sowie Ernährungs- und Bewegungs-Apps. Verschrieben werden können aber auch solche, die beim Umgang mit Tinnitus oder zur Hilfe bei Depressionen eingesetzt werden. Die Bandbreite reicht von digitalen Tagebüchern für Diabetiker bis hin zu unterstützenden Apps für Migränepatienten oder Schwangere.

Voraussetzungen für die Zulassung einer App

Um für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zugelassen zu werden, muss eine App zunächst vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft werden. Hat das BfArM eine App geprüft und in das Verzeichnis für erstattungsfähige Medizinprodukte aufgenommen, beginnt die Testphase. Jetzt kann der behandelnde Arzt die zugelassene Gesundheits-App bei entsprechender Diagnose verordnen. Ein Jahr lang tragen dann die Krankenkassen die Kosten der Anwendung. Während dieser Zeit müssen die App-Anbieter nachweisen, dass ihre Software zu einer besseren medizinischen Versorgung der Nutzer beiträgt. Diese Regeln gelten nicht nur für neue Produkte, sondern ebenso für bereits verfügbare Apps. Anbieter können ab Mitte Mai 2020 einen Antrag auf Prüfung ihrer App beim BfArM einreichen.

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